Barrierefreiheitserklärung
Erklärung erstellt: 01.06.2025 · Letzte Prüfung: 01.06.2025 · Methode: Selbstbewertung
1. Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website der
Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis unter
https://www.taiskirchen.at
Die Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis ist als öffentliche Stelle gemäß § 1 Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, verpflichtet, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen.
2. Umgesetzte Barrierefreiheitsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Skip-Link: „Zum Hauptinhalt springen" ermöglicht die direkte Navigation zum Inhalt (WCAG 2.4.1)
- Tastaturnavigation: Die gesamte Website inkl. Navigation, Dropdown-Menüs und Flyouts ist vollständig per Tastatur bedienbar. Pfeiltasten navigieren zwischen Menüpunkten, Escape schließt Untermenüs (WCAG 2.1.1)
- Focus-Indikatoren: Alle interaktiven Elemente zeigen bei Tastaturfokus einen deutlich sichtbaren Rahmen (gelb, 3px, WCAG 2.4.7)
- Bildslider mit Pause-Button: Der automatisch wechselnde Bildslider kann pausiert werden. Er pausiert außerdem automatisch bei Hover und Tastaturfokus (WCAG 2.2.2)
- Alternativtexte: Alle inhaltlichen Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte. Dekorative Bilder und Icons sind mit
aria-hidden="true"ausgezeichnet (WCAG 1.1.1) - ARIA-Auszeichnung: Alle Seitenbereiche sind mit korrekten ARIA-Landmarks versehen:
role="banner",role="navigation",role="main",role="contentinfo"(WCAG 4.1.2) - Sprachauszeichnung: Die Hauptsprache der Website ist als
lang="de"ausgezeichnet (WCAG 3.1.1) - Kontrastverhältnisse: Alle Text-Hintergrund-Kombinationen erfüllen das Mindestverhältnis von 4,5:1 für normalen Text (WCAG 1.4.3)
- Responsives Design: Die Website ist auf allen Gerätegrößen nutzbar und unterstützt Textvergrößerung bis 200% ohne Funktionsverlust (WCAG 1.4.4)
- Seitentitel: Jede Seite hat einen eindeutigen, beschreibenden Titel (WCAG 2.4.2)
- Breadcrumb-Navigation: Die aktuelle Position in der Seitenhierarchie wird mit
aria-current="page"ausgezeichnet (WCAG 2.4.8) - Formulare: Alle Formularfelder haben korrekte Labels (WCAG 1.3.1, 3.3.2)
- Reduzierte Animation: Bei aktivierter Systemeinstellung „Animationen reduzieren" werden alle Übergänge deaktiviert (WCAG 2.3.3)
- Hoher Kontrast: Der Windows-Hochkontrastmodus wird unterstützt (EN 301 549)
- Verlinkungen: Links sind über ihren Text identifizierbar (WCAG 2.4.4)
3. Bekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
| Bereich | Einschränkung | WCAG-Kriterium | Geplante Behebung |
|---|---|---|---|
| PDF-Dokumente | Ältere Formulare, Beschlüsse und Amtstafel-Dokumente sind möglicherweise nicht mit Tags versehen und daher für Screenreader schwer lesbar. | 1.1.1, 1.3.1 | Schrittweise Überarbeitung bei Neuveröffentlichung |
| Überschriften-Hierarchie | Bei redaktionell erstellten Inhalten können Überschriftenebenen übersprungen werden, wenn Redakteure keine Vorlage verwenden. | 1.3.1, 2.4.6 | Redaktionelle Schulung geplant |
| Fremdsprachige Begriffe | Vereinzelte fremdsprachige Fachbegriffe im Fließtext sind nicht mit dem entsprechenden lang-Attribut ausgezeichnet. |
3.1.2 | Bei nächster Inhaltsüberarbeitung |
| Videos | Derzeit sind keine Videos eingebunden. Bei zukünftiger Einbindung wird auf Untertitel und Audiodeskription geachtet. | 1.2.2, 1.2.3 | Bei Bedarf |
4. Erstellung und Methode dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 01.06.2025 aktualisiert.
Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis anhand der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA und des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03). Geprüft wurden: Startseite, Navigation, Unterseiten (Bürgerservice, Verwaltung, Politik), Suchfunktion sowie Formulare.
5. Barriere melden – Feedback geben
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen bearbeiten.
Alternativ können Sie uns auch direkt kontaktieren:
gemeinde@taiskirchen.ooe.gv.at
·
07764 7292
6. Durchsetzungsverfahren (Beschwerde bei der FFG)
Sollten Sie auf eine Meldung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Stabstelle Barrierefreiheits-Monitoring
Sensengasse 1, 1090 Wien
www.ffg.at/barrierefreiheit
barrierefreiheit@ffg.at
Gemäß § 9 WZG in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
7. Technische Grundlagen
Diese Website wurde unter Berücksichtigung folgender Technologien und Barrierefreiheitsstandards entwickelt:
- HTML5 mit semantischen Elementen und WAI-ARIA 1.2
- CSS3 mit Unterstützung für
prefers-reduced-motionundforced-colors - PHP 8 (serverseitige Generierung)
- Bootstrap 5.3 (responsives Rasterlayout)
- WCAG 2.1 Level AA als Entwicklungsrichtlinie
- EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) als technischer Standard
8. Rechtliche Grundlagen
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019
- EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C Recommendation 2018