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Barrierefreiheitserklärung

Konformitätsstatus: Diese Website ist teilweise vereinbar mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 und dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.
Erklärung erstellt: 01.06.2025  ·  Letzte Prüfung: 01.06.2025  ·  Methode: Selbstbewertung

1. Geltungsbereich

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis unter
https://www.taiskirchen.at

Die Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis ist als öffentliche Stelle gemäß § 1 Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, verpflichtet, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Umgesetzte Barrierefreiheitsmaßnahmen

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

3. Bekannte Einschränkungen

Folgende Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:

Bereich Einschränkung WCAG-Kriterium Geplante Behebung
PDF-Dokumente Ältere Formulare, Beschlüsse und Amtstafel-Dokumente sind möglicherweise nicht mit Tags versehen und daher für Screenreader schwer lesbar. 1.1.1, 1.3.1 Schrittweise Überarbeitung bei Neuveröffentlichung
Überschriften-Hierarchie Bei redaktionell erstellten Inhalten können Überschriftenebenen übersprungen werden, wenn Redakteure keine Vorlage verwenden. 1.3.1, 2.4.6 Redaktionelle Schulung geplant
Fremdsprachige Begriffe Vereinzelte fremdsprachige Fachbegriffe im Fließtext sind nicht mit dem entsprechenden lang-Attribut ausgezeichnet. 3.1.2 Bei nächster Inhaltsüberarbeitung
Videos Derzeit sind keine Videos eingebunden. Bei zukünftiger Einbindung wird auf Untertitel und Audiodeskription geachtet. 1.2.2, 1.2.3 Bei Bedarf

4. Erstellung und Methode dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 01.06.2025 aktualisiert.

Die Bewertung erfolgte durch eine Selbstbewertung der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis anhand der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA und des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03). Geprüft wurden: Startseite, Navigation, Unterseiten (Bürgerservice, Verwaltung, Politik), Suchfunktion sowie Formulare.

5. Barriere melden – Feedback geben

Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Inhalte für Sie nicht zugänglich sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen bearbeiten.

Pflichtfelder

Alternativ können Sie uns auch direkt kontaktieren:
gemeinde@taiskirchen.ooe.gv.at  ·  07764 7292

6. Durchsetzungsverfahren (Beschwerde bei der FFG)

Sollten Sie auf eine Meldung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Stabstelle Barrierefreiheits-Monitoring
Sensengasse 1, 1090 Wien
www.ffg.at/barrierefreiheit
barrierefreiheit@ffg.at

Gemäß § 9 WZG in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

7. Technische Grundlagen

Diese Website wurde unter Berücksichtigung folgender Technologien und Barrierefreiheitsstandards entwickelt:

8. Rechtliche Grundlagen