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Abfallgebühren

Abfallgebührenordnung 2026 – Marktgemeinde Taiskirchen i.I.
Verordnungsblatt Nr. 8/2025

Abfallgebührenordnung

Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis

In Kraft ab 1. Jänner 2026 Ausgegeben am 11.12.2025
§ 1 – Gegenstand der Gebühr

Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.

§ 2 – Gebühren Restabfall (pro Entleerung)

Alle Beträge exkl. 10 % Umsatzsteuer.

Behälter Volumen Gebühr netto
Abfallsack 60 L € 10,12
Abfalltonne 60 L € 10,12
Abfalltonne 90 L € 15,18
Abfalltonne 120 L € 20,24
Abfalltonne 240 L € 40,48
Abfallcontainer 770 L € 129,87
Abfallcontainer 800 L € 134,93
Abfallcontainer 1100 L € 185,53
Weitere Gebühren (exkl. 10 % USt.)
ArtikelMengeGebühr netto
SESO1 kg€ 5,45
Maisstärkesack für Biotonne1 Rolle€ 6,82

Hinweis: Bei Erstanmeldung einer Biotonne werden 1 kg SESO sowie 1 Rolle Maisstärkesäcke kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Bestimmungen
§ 3 – Gebührenschuld
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Bei Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte zahlungspflichtig.
§ 4 – Beginn der Gebührenpflicht
Ab Beginn des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr erstmals stattfindet.
§ 5 – Fälligkeit
Vierteljährlich fällig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Abfallsäcke sind bei Abholung am Gemeindeamt zu entrichten.
§ 6 – Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den Gebühren gemäß § 2 ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß (10 %) zu entrichten.
§ 7 – Inkrafttreten

Diese Abfallgebührenordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die bisherige Verordnung vom 13.12.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 3 Z. 4 Finanzausgleichsgesetz 2024 (BGBl. Nr. 168/2023 idgF.) sowie § 18 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (LGBl. Nr. 71/2009 idgF.)